Ein Auto gilt offiziell als Oldtimer, wenn es nach Berücksichtigung verschiedener Dinge als solcher anerkannt wird. Hierzu gilt als aller erstes, dass die Erstzulassung, nicht wie häufig gedacht das Baujahr, für den Straßenverkehr mindestens 30 Jahre her ist. Es muss zudem in einem guten Zustand und so originalgetreu wie möglich erhalten worden sein, wenn ein Umbau von Nöten gewesen ist.